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2 (1861) Markgraf Friedrich, erster Kurfürst von Brandenburg aus dem burggräflichen Hause Zollern
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stenthnme, ihren Herrschaften, Landen nnd Leuten, mit üb-licher Solennität erneuet.

Die wichtigste und folgenreichste aber, unter allenStaatöhandlungen, welche der König Siegmund bei seinemdamaligen Aufenthalte zu Constanz vornahm, war die Er-hebung des Burggrafen Friedrich zum Kurfürsten des hei-ligen Reiches, so wie seine mehrere Sicherstcllung im Be-sitz der Mark Brandenburg. Denn am 30. April 1415erging zu Constanz die denkwürdige Urkunde, worin derKönig, nicht nur die Würden eines Markgrafen von Bran-denburg und Erzkannnermcisters des Reiches, dem Burggra-fen Friedrich förmlich übertrug; sondern auch die, für denFall einer Ausübung des dem Hause Luxemburg vorbehal-tenen Zurückfordernngsrechtes, zu leistende AbstandSzahlungvon 150 auf 400 tausend Gulden erhöhte.

Zusammen treffende Umstände ließen dem Könige diedamalige Zeit als vorzüglich geeignet erscheinen, in derAusführung seines alten Planes bis zu diesem Punkte fort-zuschreiten.

Siegmunds Herrschaft wurde um die gedachte Zeitauf allen Seiten, und nicht allein von der weltlichenMacht, sondern auch von der Geistlichkeit, in? Reiche an-erkannt. Seine Beziehungen zu Böhmen waren geordnet:ungewöhnliche Eintracht herrschte zwischen den königlichenBrüdern. Für die Stellung Siegmnnds im Reiche konntejetzt die Abtretung der Mark Brandenburg an den Burg-grafen Friedrich keine erhebliche Gefahr mehr herbeiführen,wenn König Wenzel auch darüber zürnen sollte. Mandurfte aber sogar auf Wenzels Zustimmung sich Hoffnung