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dieser die Grafen damit beliehcn hatte. Wer es trat dieGefahr nahe, daß die Grafen sich mich mit der HerrschaftRnppin von dem Zusammenhange mit der Mark, wie vonder Unterordnung unter die Markgrafschaft, ganz lossagenwürden. Mit andern Landesherren nach Belieben verbün-det, standen sie der Mark ganz wie Fremde, nicht seltenauch als Feinde gegenüber, ohne daß der ohnmächtigeLehnsherr es gewagt oder vermögt hätte, das lchnöherrlicheDienstrecht zu seiner Unterstützung, oder daö lehnsherrlicheStrafrccht wegen verletzter Treue, gegen diese mächtigenVasallen geltend zu machen. Wie der Sprachgebrauch inden Urkunden jener Zeit, die Lande der Grafen von derMark Brandenburg immer wie nicht dazu gehörige fremdeGebiete unterscheidet; so war auch in Wirklichkeit eine voll-kommene Trennung der Herrschaft Nnppin von der Markeingetreten. Es wurden zwischen den Markgrafen und denGrafen Schutz- und Trntzbündnisse geschlossen, Feindselig-keiten ausgeübt, Kriege und Fehden geführt, Friedensschlüsse,selbst unter Vermittlung fremder Fürsten eingegangen, ganzwie zwischen von einander unabhängigen Potentaten. DerLehnsverband schien vergessen zu sein.
Unter diesen Umständen war es ein großer Gewinn,welchen die Regelung der auswärtigen Verhältnisse derMark, namentlich in Beziehung auf die dem Lande Rnp-pin benachbarten Mecklenburgischen und Wendischen Für-sten, mit sich brachte, daß auch Graf Ulrich von Lindowdadurch in die Lage gericth, den Burggrafen als Lehns-herrn anerkennen zu müssen. Im November 1413 erschiendieser persönlich zu Neuruppin. Auch die Herzöge Wartis-Band II. kB