Druckschrift 
3 (1762)
Entstehung
Seite
267
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267Stück.Inzwischen ist es nicht einmal an deme, sonderndie übergebene Beylage eine blosse der vorheri-zen Privilegien Bestättigung, welche auf dieLegem amortizationis um so weniger ausge-dehnet werden kan, als oberwiesener massendem deutschen Orden wider sothanes Gesetz einFreyheitsbrief nie ertheilt worden.§. 26.Eben darum wende auch nur niemand da-hier ein, daß in dem Westphälischen Friedens-ſchluſſeART. VIII. §. 1.und in der jüngern Wahl-CapitulationART. I. §. 2. & 9.allen und jeden Ständen des Reichs ihre Ho-heiten, Gerechtigkeiten und alte Privilegien einvor allemal bestättiget, und folglich des deutschenOrdens Gerechtigkeiten und Privilegien darun-ter um so mehr begriffen wären, als bekanntermassen nicht nur der Hochmeister unter dieReichsstände, sondern auch der Land=Commen-thur der Balley Coblenz unter die unmittelba-denReichs-Prälaten gehöret. Ich gebe diesesallerganz gerne nach, und habe ꝺabey ein meh-ternicht zu erinnern, denn daß dem deutschenden ein Freyheits=Brief gegen die Legemmortizationis nicht gegeben, und folglich auchden Westphälischen Friedensschluß und dieyserl. Wahl Capitulationen nicht seye bestätti-worden. Gesetzt aber auch, daß ein solchernaden=Brief annoch beybringlich wäre; soderselbe jedoch nicht anders würken kön-nen,