Neunzehntes266che mehr als vorhin bekannt gewesen, also derKayser davon eine ausdrükliche und besonder-Erwähnung gethan haben würde, falls er dedeutschen Orden dawider einen Freyheitsbriefzu geben wäre gesinnet gewesen.25.Indeme übrigens Kayser Carl IV. inWahl=CapitulationdereART. I.gelobet und versprochen, daß er widervor,Stände Rechte und Privilegien niemandnig Privilegium ertheilen, und ꝺa einigjängoder bey währenden Kriegen ertheiletFriedensschlusse nicht approbirt, dieselbenlich caßiren und annulliren, auch wirklichund annulliret haben sollte und wollte, daß dieein jeder schon daraus zu folgern wissen,Beylage sub N. 22. oder der imausgefertigte, und beyLUDOLF cit. loc. pag. 278. Titisodernachzulesende Gnadenbrief nichts helfewann darinnen gleich eine Begnadigung: ent-anton.Ausnahme von der Lege amortizationisredunt,halten wäre. Etenim privilegia, inStatibus praejudicant, vel jus Tertiifacultprodesse non possunt; cum Imperatoresaddipressis per capitulationes suas pactis,se horum concedendorum abdicarunt, quata declaratione, nihil actum fore,re forte huic promisso contraventum fuHENNIGES in Medit. ad Instr. Pac. Sp.VII. Art. VIII. §. 1. Lit. C.
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