Druckschrift 
3 (1762)
Entstehung
Seite
10
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10Ersteshätte. Diejenigen aber, welche Kläger zuZeugen vorgeschlagen, hat er nicht einmal be-namſet.§. 12.Wannenhero meines wenigen Erachtenzu sprechen: würde Kläger entweder, daßklagter in seinem contrastatu das quantumtotale, mithin auch all dasjenige, so dercurator G. empfangen, ihme aufgerechnet ha-be, glaubhaft anweisen, oder aber articulosuna cum denominatione der vorgeschlagenenund nicht benamseten Zeugen übergeben,dann ferner ergehen solle, was Rechtens.wir werden.II.Von Jährlichen Renthen.§. 1.helmvonEm Jahre 1720 hat Wolffgang WFreyherr von B. denen EheleutenSt. aus seinem Rittersitze S. eine jährlicheRenth von 200 Rthlrn. um die Summe von5000 Rthlr. unter dem Bedinge verkaufedaß die Jahrs=Renth zum erstenmal um be-ben April 1721 entrichtet, und, falls sothanetundTermin ohne beschehene Zahlung verstreichen