Druckschrift 
3 (1762)
Entstehung
Seite
209
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205Stück.XIX.Von der Lege amortizationis, unddes hohen deutschen Ordens Fä-higkeit Güter zu erwerben.1.Des hohen deutschen Ordens Landcommen-thur der Balley Coblenz, Freyherr von D.hat im Jahre 1724 von der Wittiben Rudol-phen von M. und derenselben sämtlichen Kin-dern eine Halbschied des im Herzogthume Ber-gen gelegenen Rittersitzes St. für die Summe5000 Rthlr., sodann die andere Halb-bieterwehnten Rittersitzes, oder vielmehr dasdem verlebten Geheimen Rathe Z. erhal-tene jus hastæ von der Wittiben und Erbge-ihmen erſagten Geheimen Raths fuͤr die Sum-von 3493 Rthlr. im Jahre 1730 gekaufet,war den erstern Kauf Namens des hohenſchen Ordens, den andern aber NamensVetters Mauritz, Freyherrn von D. ge-ssen.f. 2.Dieweilen der ankaufende Landcommenthurdem erstern Kaufe der Wittiben RudolphenM. die Zusage gethan, derenselben dreyhne in Kriegs= oder Civildiensten, und son-vorkommender Gelegenheit versorgen