Druckschrift 
3 (1762)
Entstehung
Seite
170
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Sechszehentes170nung, die Wittib des ehemaligen SchultM. uͤber die von dem Kläger eingefüh-genforderung sonderheitlich und eigentlichnehmen ſolle.§. 22.Uebrigens, und da der Beklagte nachner geringfügigen Meynung in der Haufden Kürzern ziehet, bey der Versteigerungundrer Gereiden es hingegen belassen,Posten zu näherer Untersuchung annochgestellet werden; so wäre der Beklagte in eineHalbschied der aufgegangenen Proceßfällig zu ertheilen, die andere aber annochzubehalten und auszuſetzen.XVI.Von Eröfnung des Testament§. 1.Als der Hofbaumeister und Rathte Henrich N., welcher inverschiedene Kinder gezeuget, dieseüberlebet, und aus der zweytern EhegKinder gehabt, vor einiger Zeit verstso haben dessen hinterlassener Bruderauch Brüder= und Schwester=Kinder,

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