Neunzehntes260Guͤl-Eigenschaften, Pfandschaften, Gütern,ten, Zinsen, Nutzen, Wildpanen, FischerefWassern, Wasserläufen, Bergwerken, Mün-Mühlen, und mit allen andern ihren Zubehörun-gen, wie die genennet, und wären zu rech-Fürstlichen Lehen verliehen und gereichet;RechtsbergHistorischer Schauplatz allerLit.Anspruche auf Jülich, Cleve,Marck, 2c. Beylage sub.demg.7.so ist leichte zu ermessen, daß man auchwäredeutschen Orden ein FreyheitsbriefgesetztLegem amortizationis ertheilet wordenigenhierselbiger jedannoch wider hiesige LandesFriedeum so weniger gelten möchte, als dieKayſtHerzogen nicht nur zu Zeiten Kaysersund inrichs III., sondern auch (wie die vomCarl IV, und Sigismunden ertheilten,Lit. B.angeführtemZistorischen Schauplatze sub.F. pag. 1. & 5.erfindliche Urkunden bewähren) schon vorSdLandes Hoheit erlanget hatten, undnichtderen Nachtheile, Kränkung undrung von dem Kayser ein Gnadenbriefkonnte ertheilet werden.itelHerr MOSER im deutschenRechte Theil IV. Buch 2. Cal.KIM-§. 14. 39. & 86.
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