Druckschrift 
3 (1762)
Entstehung
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261
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261Stück.KEMMERICH Introd. ad Jur. Publ.Tom. II. Lib. V. Cap. VII. §. 19.STRUVIUS Corp. Jur. Publ. Cap. XIII.§. 1.SCHMAUSS Compend. Jur. Publ. Lib. II.Cap. VII. §. 3.welcher letztere ausdrücklich schreibt:Am we-nigsten kan der Stände Landes=Hoheit da-durch Eintrag geschehen, und sind deswegenviele alte ehemals in Uebung gewesene Kay-serliche Privilegia heut zu Tag theils überflüs-ſig, theils ungültig.§. 24.Solchemnach ist es nicht nöthig von dennachherigen Gnadenbriesen etwas zu erwehnen;immassen selbige in solchen Zeiten ertheilet, wor-innen die Kayserliche Macht immer mehr undmehr eingeſchränket, dahingegen derer Reichs-stände Landeshoheit stärker befestiget und erwei-tert worden. Um jedoch nichts zu übergehen,und den Ungrund der nachsuchenden Restitutiondesto klärlicher anzuzeigen, soll ich auch die nochtigen Beylagen nach der Ordnung vorneh-men.Die Beylage sub N. 19. oder der vonKayser Carl V. im Jahre 1529 (*) ertheilte,beyCOR-R 3) In den übergebenen Beylagen, und bey demvon LVDOLF heisset es:Geben in Unser unddes Reichs Statt Augspurg am XVII Tag desMo-