Druckschrift 
3 (1762)
Entstehung
Seite
212
Einzelbild herunterladen
 

Neunzehntes212Commenthur der Balley Coblenz ernennetund gesetzet wurde, so vergliche selbiger seinemAngeben zu Folge sich erstlich mit dem MaurisFreyherrn von D. und erlangte ꝺaꝺurchHalbschied des Rittersitzes St. welche derstorbene Land=Commenthur, Namens seinesVetters von der Wittiben und Erbgenahmendes Geheim=Rathen Z. sollte anerkaufet haben.Darnach übergabe er bey dem Reichs=Hofra-the einen fernern Gegenbericht, fügteeine Menge der von ꝺenen Kayſern ꝺem ꝺeutschen Orden ertheilten Freyheits=Briefe beyund erhielte also auf Bericht und Gegenberichtplenarios appellationis processus.6.Da diese aber von dem Unterrichangenommen, sondern als wider diesung und Landes=Gerechtsame ange-wurde;gesehen, und darüber gar bey Ihro.chen Majestät ein Beschwer geführetwolso liesse der Land=Commenthur von seinerrufung ab, und führte dahier die Revi-ein, merkete indessen gleichbalde,Beidiesem Rechtsmittel der bey dem Reichver-rathe übergebenen neuen Beylagenweisthuͤmer sich nicht bedienen koͤnne.wandelte dahero die Revision in die Reſtitution /beneoder Herstellung in den vorigen Stand,bey-die bey dem Reichs=Hofrathe übersx ei-Kayserliche Gnaden=Briefe von neuemnenund geriethe daruͤber mit seinen Gegnern