Druckschrift 
3 (1762)
Entstehung
Seite
208
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Achtzehntes208& aliucpatiatur? ad haec aliud est posse,debere.ssess. indole. Cap. 4. §. 3.ALER de vera4.Will nun der Freyherr von G. annochdaß er den Johann F. zu Abholung dererden bevollmächtiget, und dieser also alles innem Namen gethan habe; so hätte er auchgen.Vollmacht ausstellen, und den FreyheitndetundR. geziemend ersuchen und ansprechenGleichwie er aber dieses unterlassen,Johann F. ohne Vorjeigung einer Vollmackja ohne Grüssung des Eigenthümersjenerden abgeholet; also kan er auch dem F.bstenvon R. nicht verdenken, daß dieserMitteln bedienet, welche die Rech-demselben gestattet haben.d. 5.Woraus dann gleichwie zu kla-lieget, daß der Bevollmächtigte desvon R. durch den gebetenen Zuschet hablisträfliches begangen, noch dem Freiwa xiąG. die allermindeste Ohnbilde zugalso wäre Prediger von der angegloszusprechen, dahingegen klagendetvon G. in die aufgegangene Kosten nach rich-terlicher Ermäßigung fälligertheilen.*XI