Siebenzehntes194aberdadurch möchte betrogen werden; daß er denConrad R. zwar gesehen, mit selbigemnicht gesprochen; daß der Johann Peter Agesagt, daß dieses Testament des Conraden R.Wille wäre; von dem Conraden R. selbstaber hätte er es nicht gehöret, und endlichdaß der Zeit der jezt verstorbene Conrad S.gewesen;und Johann B. auch zwar zugegener jedoch nicht wüßte, ob diese den Conrad R.gesehen, gehöret und gesprochen hätten.10.Aus diesen derer Zeugen Aussagensich zu klaren Tagen, daß, es mögestament für ein schriftlich oder mündlichstament ausgegeben werden wollenlehrtenauf einen so wenig als den andern Fhen moͤge, oder nach ꝺerer Rechtsge-Mundart zu reden, rechtserforderlichBábwiesen seye. Will man solches für einliches Testament halten; so ist zu dessentigkeit und Wesenheit bekannter maß711.derlich, daß (wie die Worte derOrdnung der Notarien vonmavon Testam. §. Aber die 2c.lauten) der, oder die, so das Testamendenenchen will, ꝺes oꝺer ꝺeren, ſo er oꝺetNamen,Erben haben, und des oder deren,etwas verschaffen oder verlassen will /oder was er im Testament begriffen haben wollt,petenvor sieben Zeugen, die darzu berufen und
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