191Stück.§. 3.Auf daß nun an der Form, Zierlichkeit undWesenheit sothanen Testaments nichts abge-den möchte; so hat vorerwehnter Johann Pe-ter W. für sich, und Namens des Schreibenshierfahrnen Johannen B., sodann der Ever-art O. für sich, wie auch im Namen deshreibens ohnerfahrnen Conraden S. selbi-unterschrieben, und also das ganze Ge-geendiget.§.Nach erfolgtem des Vaters Absterben undVereheligung der Tochter Catharinen Elisa-beth hat der Sohn Peter selbiger, und derenhemanne Petern K. eine Kuhe, dreyzehn Tha-ter Cöllnisch, sechszig Ehlen leinen Tuchs, vierBetttücher, sodann ein Schurz in Ge-desTestaments herausgegeben, und derNamPeter K. darüber auch im Jahre 1750demliequittiret, diesem jedoch ohngeachtetSchwiegervätterliche Testament nachge-endeals nichtig und kraftlos angefertiget,desfalls am 25ten Novemb. 1755 widerSchwager Peter R. Klage angehoben.1.Worauf am 14ten Junii 1756 erstlich diewurthel ergienge, daß nemlich vor allem dievon dem abgelebten Conrad R. am26tenSept. 1727 errichteten Verordnung zu-gewesenen Zeugen, als viel derer nochLeben, über ihre Handunterschriften, und
Einzelbild herunterladen
verfügbare Breiten