Druckschrift 
3 (1762)
Entstehung
Seite
186
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Sechszehntes186Sicherheit der Revolutarischen sowol, alsstigen Erben aus dem Testament in allen Agen zu bestimmen und zu ersehen, ob selbigvon der blossen Nutzniessung, oder aberdem Eigenthume zu verstehen, ob die hintelassene Wittib die in den gemeinen sowol,statutarischen Rechten gegründete Sicherheitoder Caution zu leisten verbunden, und obbige zu Errichtung eines Inventarii anzuweisenseye.Wittib,12.Letztlich hat auch die hinterlassenekraft der mit ihrem verstorbenen Ehemannrichteten, und in der Informations-desnicht widersprochenen Eheverschreibunggeweglucri statutarii, nemlich derer GerenEigenthums der halben erworbenen o-knieslichen Güter, sodann der nach Vor-NurperLandesordnung ihro zukommendennungfung sich begeben, und darauf ausdrücktunziehen. Wannenhero dieselbe derdes Testaments sich zu widersetzensämtliche Hinterlassenschaft in Besteten, wenigstens in so lange ohnbe-beredungdaran durch das Testament, oderobenweislich, daß die vorhin beliebte Gnachgehends seye abgeaͤnderet und aufworden. Zugeschweigen annoch, daßtationklaglin in der Ueberschrift der exceptionisdarVellejani, metus, inductionis &ultra dimidium sich begeben, undvernünftiglich zu muthmassen, daß