Druckschrift 
3 (1762)
Entstehung
Seite
173
Einzelbild herunterladen
 

173Stück.nen, in specie, daß hierzu gezwungen, oderangeführet, überredet, oder über die Halb-schied vervortheilet seye, in bündigster FormRechtens verziehen. Letztlich erklären beedeEheleute, daß falls wider Verhoffen undVermuthen dieses Originalgeschäft verkom-men, oder verlustig gehen sollte, alsdanndes Herrn Notarii Protocollo vollständigerGlaube beygemessen werden solle. Zu Ur-kund und mehrerer Bekräftigung dessen ha-ben beede Eheleute mich den Notarium undanwesende Zeugen dieses nebst BeysetzungderoselbenPettschaft zu unterschreiben undzusigilliren ersuchet, gleich dann auch undacte& tractu geschehen auf Jahr, Monat7unTag, wie oben.(L.S.)(L. S.)) Petrus Joseph. (L. S.) Johann N.P. qua testis.als Zeug.Petrus Wilh. (L. S.) Joseph W.C. qua testis.als Zeug.fidem praemissorum & pro agnitione si-m, ac subscriptionum testium referoJoannes N. Notarius in Camera Impe-nec non Aula Elect. Palatina immatri-(L.S.)§. 3.Zufolg dieser Ueberschrift will die hinter-Bittib behaupten, daß ihres abgeleb-ten