Druckschrift 
3 (1762)
Entstehung
Seite
172
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Sechszehentes172legirten, demselben bekennten Vermädsen den Innhalt dieses Geschäfts volldaraushaben wollten, zumalen sie Frau N.nem Auszuge desjenigen, was ihrosenzukommet, zur freyen Disposition vom HerrNotario sich allerdings begnügensereidwollen erkläret, weilen sie auchlänglich, sämtliche gereide und ohneGüter geniessen und brauchen solle und wohlle. Dahero, und weilen ihro alldaswas hierinnen mit ihrer Bewilligungbeschrieben und ihro vorgelesen wordenverstanden und vergenehmet, sichdachtsam der in geistlich= undecieRechten zu statten kommen könnendenWohlthaten jetzo, wie vorhin, in Notarisbriebennatus consulti Vellej. dessen ich dert ver-sie erinneret (er hätte füglicher geschenigdessen Jnnhalt ich der Notarius selbst nichtderenſtanden, und alſo unter die Zahlgehöre, wovonTIIOMASIUS in juridischenTom. IV. Hand. 8. §. 10.er nochangeführet: Jener tumme Notariusnem 49 jährigen Mann, der wederbedienenMutter hatte, eine Formul für, derdencaeiner Handschrift, oder Obligationsollte. In dieser war auch unter*Ma-nunciationibus exceptionum begriffiebener denen Exceptionibus Scti Vellejani,nencedoniani renuncirete) ausdrucklichdesgleichen auch auf alle erdenklich