Druckschrift 
3 (1762)
Entstehung
Seite
171
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171Stück.die Schwester der erstern Ehefrauen, als Re-volutarische Erben sich angegeben, und von desverlebten Erblassers Wittiben geforderet, daßselbige über das Daseyn eines Testaments sicherklären, und falls eines vorhanden, alsdannselbiges zu ihrer sämtlichen Nachrichte, wieauch zu Einrichtung der Erbung und Verfü-gung des sonstig erforderlichen aufzeigen undbringen mochte.Worauf erſagte Wittib ein Teſtamentübergeben, auf dessen Umschlag geschrieben:Kundseye jedermänniglich, deme gegenwär-tigesInstrument vorkommen wird, daß imJahre 1757 den zweyten Tag Monats JuniiIhro Churfürstlichen Durchlaucht zu PfalzHofbaumeister und Rathsverwandter, HerrHenrich N. bey gutem Verstande, aber schwa-chenLeibes sitzend auf einem Stuhl, unddessen Frau Eheliebste Anna B. gehens undstehends mächtig vor mir Endes unterschrie-benem requirirten Notario, und erbettenenZeugen erschienen, und erkläret, daß dasje-nige, was hierinnen erfindlich, und ebengleich unterschrieben worden, als eine lezteWillensverordnung, oder als ein beederseitsbeliebter Contract unter denen Lebendigen nach beederseits Gottgefälligem Hinscheidenbestermassen gelten und gehalten werden sol-sie und wolle, auch ehender nicht eröfnet,sondern alsdann erst durch instrumentirendenNotarium, ausschlieslich der ad pias causaslegir-