171Stück.die Schwester der erstern Ehefrauen, als Re-volutarische Erben sich angegeben, und von desverlebten Erblassers Wittiben geforderet, daßselbige über das Daseyn eines Testaments sicherklären, und falls eines vorhanden, alsdannselbiges zu ihrer sämtlichen Nachrichte, wieauch zu Einrichtung der Erbung und Verfü-gung des sonstig erforderlichen aufzeigen undbringen mochte.Worauf erſagte Wittib ein Teſtamentübergeben, auf dessen Umschlag geschrieben:„Kundseye jedermänniglich, deme gegenwär-„tigesInstrument vorkommen wird, daß im„Jahre 1757 den zweyten Tag Monats Junii„Ihro Churfürstlichen Durchlaucht zu Pfalz„Hofbaumeister und Rathsverwandter, Herr„Henrich N. bey gutem Verstande, aber schwa-chenLeibes sitzend auf einem Stuhl, und„dessen Frau Eheliebste Anna B. gehens und„stehends mächtig vor mir Endes unterschrie-benem requirirten Notario, und erbettenen„Zeugen erschienen, und erkläret, daß dasje-„nige, was hierinnen erfindlich, und eben„gleich unterschrieben worden, als eine lezte„Willensverordnung, oder als ein beederseitsbeliebter Contract unter denen Lebendigen„ nach beederseits Gottgefälligem Hinscheidenbestermassen gelten und gehalten werden sol-sie und wolle, auch ehender nicht eröfnet,„sondern alsdann erst durch instrumentirendenNotarium, ausschlieslich der ad pias causas„legir-
Einzelbild herunterladen
verfügbare Breiten