Druckschrift 
3 (1762)
Entstehung
Seite
168
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Fünfzehntes168tung der zur Hannöverisch= und HungarischenArtillerie gelieferten Rationen sich eigentlichnicht geäusseret, sondern desfalls aufschehene Untersuchung derer Restanten und dieKlägerische Schuldbekenntniß sich lediglichbezogen, der Kläger hingegen wegen zuvielsteurenden Landes die Einsicht der ältern Sdivisions=Zeddeln stetshin anverlanget undbeten hat; so wäre dem Beklagten wegVergütung der gelieferten Rationen innerh.vierzehn Tägen sich gründlich zu erklären,Subddann dem Gerichtsschreiber aufzugebengleicher dem Kläger die Einsicht der älternvisions=Zeddeln (worzu dem Klägerfalls eine Zeit von vierzehn Tagen anzusetztdergestatten, und den anforderenden Beweisgen zuviel verſteurender LändereyAmts=Regiſtratur mittheilen ſolle.§. 21.bisWegen der aus dem Jahre:ruckstehenden Steuren ist die §. 11.ne Verordnung bis dahin nicht befol-die Wittib des ehemaligen Schult-über die von dem Kläger eingefü-forderung vernommen worden.ermelter Wittiben findet sich zwarbenverfolg eine so benamsete Vorsteninnen angeführet wird, daß die ihrenicirte anmasliche GegenforderungSteur=Debenten mit den von ihremzum Empfang genommenen, und

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