Druckschrift 
3 (1762)
Entstehung
Seite
164
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Fünfzehntes.venta164diliist; Executionis namque ordoobservandus, & ad unguem, aliaslum, quidquid contra fit.POSTIUS insp. XIII. num. 79.so ohnförmlich ist dieselbe ferner wegenlassener sonstiger Feyerlich= und Erfordeten. Es hat nemlich der Beklagte die ersteverowol, als zweyle Versteigerung nicht (in hiesigen Landen bräuchlich) drey: lassennur einmal in der Kirche verkündens miEr hat in der erstern Tagsfahrt, daLiebhaber vorgefunden, und niemand d.deste bieten wollen, das zu zweyhundenfälliggeschäfte Haus bis auf hundert herun-Rech-zet, demnach samt der Länderey fürerkläret, und dadurch abermals widersub-ten angestossen. Etenim nullo extrareetiumtore invento cum creditoris licitohastanda, aut eo licitari recusante, iis suscida est.ve vilius offerente taxatio judiciapienda, & res denuo hastae subjicienTit. XBERGER Oecon. jur. Lib. IV.§. 3. not. 13.Er hat bey der zweytern VersteigKlägers ohnbewegliche Güter,& nichMorgens niemand bieten wollen,mittags wiederum ausgesetzet, solchfentlich, sondern nur denen des Morgenwesenden verkündet, anbey denenselbehörter massen unter Strafe vieraufgegeben, daß sie sich des Nachmittag