Druckschrift 
3 (1762)
Entstehung
Seite
165
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165Stück.erum einfinden sollten. Er hat endlich desNachmittags des Klägers ſämtliche Güterdem Namens des Stifts zu T. darauf nur hun-dert Rthlr. bietenden Renthmeiſter fuͤr die hun-dert Rthlr., mithin noch unter jenem Preise,für die Güter bey der erstern Versteigerungmfällig erkläret worden, zum merklichenichtheile der Casse sowol, als des Klägers,auch schnurstracks wider das Edictum A-Lationis zugeschlagen und zuerkennet.17.Woraus dann leztlich fliesset, daß, gleich-Länderey, welche nebst dem Strohe,Flachs, Klee und Obst für hundert undchlr. sonstige, oder (wie man zu redenharte Früchten in ihrem Schoos hatte,demzu zweyhundert Rthlr. geschäztenHof und Baumgarten nur für hun-hlr., mithin nicht einstens so hoch, alsdarauf stehende Früchten werth waren, ver-t und vergantet worden; also der Klägernicht allein über die Halbschied, sondernüber die massen, und auf eine ganz ohn-ure Weise verletzet, und eben darum dieeigerung abermals ohngültig und nichtigImmassen nicht nur nach Zeugnisse desemeltenPOSTII Insp. LIX. num. 3.raxi ausgemacht, quod remedium Leg. 2.de rescind. vend. pro rescissione venditio.legitimam subhastationem factae, do-lo,L 3