Fünfzehptes156„ten taxiren können, weilen selbige mehr„als die laufenden Steur= und Pensionsl-„werth waͤre? Heisset es in dem decretojudicationis de tertia Julii 1754 nichtsamt„des Johann B. Haus, Hof, Krauter J„Baumgarten, auch sämtliche Länderey„Schaar und Besserey dem Renthmeysciret„hann S. Namens des Stifts zu T.ditione„tio oblato derer hundert Rthlr. adj.nu„und ermeldtem Johann B. proselbi-„terminus peremptorius von 14 Ca-„ dem Bedinge verstattet, daß innerha-„ger Friste er den NB. völligen Steur-1 dem„sions=Ruckstand ad 156 Rthlr.n met„10 ¼ Heller abbezahlen solle? WirdProtocollo de duodecima Sept. 1reres angeführet, als „beede Scho-„R. übergeben taxatum de hodierna„Johann B. Steuren= und Pensioumstandes halber exequirten Pfänden,erausfolg wessen sie das graue Pferd ꝛc. ?ermógcher Schminke will dann dermalenstrichen werden, daß des Klägersnicht allein für den vom Jahre 1749sondern zugleich für den vom Jahre1743 herrührenden Steuren=Ruckversteigert worden? Gesezt: der Klägtte durch Erbschaft, oder einen ande-fall ein grösseres Vermögen; würdewetdann für den vom Jahre 1729 bisumrührenden Rückstand nicht angesehenkoͤnnen? Ich meines Orts trüge dat-
Einzelbild herunterladen
verfügbare Breiten