Druckschrift 
3 (1762)
Entstehung
Seite
141
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Stück.141über die Halbschied vervortheilet, oder aberohngetheilte oder ohnabgesteinte Stük-handen.§. 6.erstere, nemlich die VervortheilungAppellat nicht einmal vorgewendet,vielmehr dahier sowol, als in erstererausdrüklich erkläret, daß er wider denchen Innhalt der beschriebenen Theil-anzugehen nicht gesinnet, und seinenur wäre, daß die Irrthümer ge-e ohngetheilten Stücker getheilet,nach den beschriebenen Theilungenwurde. Bey dem andern hinge-auf der Appellat sich eigentlich grün-nicht erweisen, welche Stücker ohn-ohnabgeſteinet ſeyen.§. 7.derselbe sich zwar schmeicheln, daßdurch die vorzunehmende Landmaaßssern würde. Alleine mit schmeidahier nicht ausgemacht, noch dar-messung vorzunehmen, sondern est, und lieget dem Appellaten inauf, ut varietate successionum,ossessorum fines additis, vel de-permutatos probetur.finium regund.und ohne dies kan ja kein Richterwas er zu verfügen habe, ermeſ-muß so blind, als der Appellatselb=