Druckschrift 
3 (1762)
Entstehung
Seite
140
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Vierzehentes140Beamten abzuziehen, und bey dem Amtmanvon neuem einzuführen; zumalen ꝺem 2ten, und keinem andern die Erkenntnißzu auffme, ob der Appellant vor ErörterungKlage über die intervention sichgehalten seye oder nicht. Mithin wäre ordelicher Weise zwar in diesem Stücke dieUrthel abzuändern, und die SacheBeamten hinzuverweisen. Da immittiselbe nunmehro dahier völlig ausgeführet/g desalso die Hinderweisung nur zu Vern1 abder Kosten gereichet; so ist mit Ausstelltzehenerstern Punkten vielmehr zu dem andeanzzuschreiten, und dessen Erörterungsers /ApIm Jahre 1747 haben derPeter M. mit Zuziehung eines Lan-wie auch einiger Zeugen ihre unter sichde Güter getheilet, der Appellant umrichtliche Bestätigung der Erbtheilungfen, der Peter M. darinn eingewilligreder jetzige Appellat Bertram M. die be-reAppellanten in Gefolg und zu Er-Theilung zu zahlenden 240 Thaler namens1 vorsMinderjährigen empfangen, und dastiret. Da also die Erbtheilung einmauchnommen, und so gar durch den oli-beganntRichter bestätiget worden; so sprichtvon selbsten, daß dawider nicht angnoch selbige aufgelöset werden möge,endann, daß der Peter M. oder deß