Druckschrift 
3 (1762)
Entstehung
Seite
131
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131Stück.§. 10.Wann ferner gleich die Beylage sub N. 14.der Probpredigt nichts erwehnet, sondernbeurkundet, daß sicherer Henrich L. auftachte hinlängliche Zeugnisse zum Pfarr-erwehlet worden; so ist deswegen keinedatauch keine Predigt seye gehaltenImmassen eines theils die Predigthinlänglichen Zeugnissen gehöret, mit-inter gar füglich begriffen seyn kan.heils in all übrigen WahlurkundenPredigt ebenfalls keine Spuhr anzu-und dannoch selbige jedesmal solle seynworden. Ueberdies kan auch der Ge-predigen erstlich nach der Wahl vor-Henrich L. entstanden seyn. Kurz:Urkunden von dem Predigen keinethun, ſo muß durch die Eyde erzwun-den, ob der Gebrauch zu predigen ein-und vorhanden seye.§. 11.Die sub N. 18 & 19. angelegte beede Re-Vermög welcher die Pfarrey von demsten Landesfürsten pro beneficio incor-merkennet seyn solle, können imgleichenche um so weniger beytragen, je klär-dem Leonarden J. und Josephen W.und vorhin bereits vorgekommenebewähren, daß das Stift jederzeit proseye gehalten worden. Zudeme istdem Responso der Universität zu H.ersicht=