Druckschrift 
3 (1762)
Entstehung
Seite
121
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121Stück.lag sich derselben dahier um so weniger, un-ziehen, als es dabey abermals ad hypothe-oder auf gegenwärtige Sache insbesonde-glich ankommt. Woraus dann zur Ge-zu entnehmen, daß gleichwie bey demnergerichte den hiesigen Landesrechtenpts, und ins allgemein nicht zuwidernoch geurtheilet worden; also manseits von fernerer und näherer Unter-der von dem Appellaten gemachtenungen ablassen, und sich deren gänz-alten müsse.17.scheinet jedoch noch einen grossen An-Schwürigkeit zu erregen, daß nem-untergebener Sache, dahier, als in derersten Instanz nie gesprochen, son-jene Berufung, welche von deropfenstuhle zu Aachen eröfneten Ur-genommen worden, wegen derund des Zusammenhangs diezu dem Cammergerichte gezogen,geschlichtet worden; daß fernerAppellaten bey der Vollstreckungund oben berührte Einrede, fallsseparato beausfündiget und beur-den solle, einen nagelneuen Proceßund also hiehin, als zu ordentli-Instanz gehöre, mithin das Cam-um willen selbiges in der UrthelOctobr. 1757 dem Appellaten, wann