117Stück.gebenen Erwerbung beygebrachte Be-anscheinlich, ja hinreichend seye.der aus der Erbrenthe zu F. aner-lichen fünfzig Malder Roggen hateine Quittung beygeleget, kraftverlebte Geheimrath N. den ver-aufpfenning von 2250 Rthlr. vonrn von T. ihme baar erlegt, undyn bescheiniget, und wovon derommene Hof=Cammerrath M.,ctarius B., und Canzleyverwand-ihren dem gnädigsten Landesherrndes Pflichten bezeuget, daß ih-altens die vorgezeigte Quittungterz 1716 die wahre und eigenegelebten Geheimrathen N., auchdurchaus ge= und unterschriebender Güter zu M. hingegen istllaten nicht nur ein von dem Ge-zu Coslar beurkundetes Eben-dem Freyherrn von R. als Ver-dem Adolph Freyherrn vonsern, und von dreyen Zeugennen Kaufbriefes vom lezten Maynoch anbey ein gerichtlichesbracht worden, daß nemlich vor-enbild des Kaufbriefes bey demDingstuhle Coslar am 22ten Ju-geben, von damaligem Schult-weyen Schöpfen aufgezeichnet,alte Erbungsbuch des Gerichtseye.Mithin legt sich das demAppel-H 3
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