Druckschrift 
3 (1762)
Entstehung
Seite
115
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Stück.115=Gutachten die ex parte Camerae subobr. 1725 ausgesprochene Definitiv-pective contumacial-Urthel um soor null und nichtig erklären, als inHollsteinischen Landgerichtsord-gedruckten kayserlichen Privilegusversehen: daß alles dasjenige,anen Privilegiis zuwider gehandelt,und geurtheilet werden möchte, alstastlos zu Recht nichtig und un-geachtet werden, auch der Gegen-benen Ihrigen und ihrem Gute ganzschaden, Mangel noch Abgang je-gen, sondern vielmehr die Landes-sich bey solchen Privilegien zuund ihre Urtheile zu gebühren-ation bringen zu lassen, freye Hän-und behalten solle.JCHSEFAMA Tom. II. p. 713.7§. 12.t angerühmten Beyspielen, Maas-Reichsgewohnheit zufolge soll ichne Erörterung der von dem Appel-aufgeworfenen Frage freymuthigad des Endes vor allem anregen,die bey dem Cammergerichte am33 eröfnete Urthel, falls selbigedem Adolph Freyherrn von T. er-und in hiesigen Landen gelegenenlanden, oder darauf ausgedehnetalsdann um so nichtiger undkraft-H2