Eilftes114§. 10.Also wurde auf BeschwerführungHerrn Landgrafen zu Hessen=Cassel im1705 von dem gesamten Reiche ein Gutachtendahin abgestattet, daß, in Erwägung/diese Sache aus angeführten Motivis ad Con-silium Imperiale Aulicum, als judicemperiorem neglecto judice intermedio,jungCuria feudali noch zur Zeit nicht gehörig /Ihre Kayserliche Majestät solche Verfüg-treffen möchten, daß die Stände in ihremre primarum instantiarum nicht verkürztundmithin diese Fürstlich=Hessen=Casselischehensache vor dessen ordentliches MannverwieLehengericht, als seine erste Instanzwerden.FABRI Staats=Canzley Tom. X.P.§. 11.175Alſo führete endlich im JahreKöniglich=Dänische, als Hollstein=Gtische Gesandte wider das KayserlichgrosseReichs=Cammergericht wegen nichtmitter Hollsteinischen Landes=PrivilegienBeschwer, und beschlosse seine SchriftTömöfolgenden Worten: „Also setzen Ihre„liche Majestät, mein allergnädigster„und Herr, zu meinen Hoch= und Vielgo.K.sten Herren das veste Zutrauen,„dieselbe durch ein an allerhöchst-erstatzeich„serliche Majestät schleunig zu
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