Druckschrift 
3 (1762)
Entstehung
Seite
111
Einzelbild herunterladen
 

111Stück.§. 6.wischen aber wollte sothane Vorstel-dem Cammergerichte nicht verfangen,gienge daselbst am 24sten Octob. 1757.Urthel: Laßt man es, aufzüglichenohngehindert, bey der dem Hof-Düsseldorf demandirten Execution,Einsetzung in die drey adjudi-und reditus, als Ersetzung derFrüchten und Utilitäten, auchderer Documenten lediglich be-Doch bleibt Appellato, wann erche acquisition des Adolphs von T.,etwas de adjudicatis pro noviterzu halten, nach vollbrachter Execu-beschleinigen kan, solches bey die-serlichen Cammergericht vorzubrin-kommen, sondern vorbehalten.§. 7.Appellat endlich dahier vor-gleichwie das Testament desherrn von T. bey dem Kayser-Reichs=Cammergerichte selbstensein verstorbener Vater, alsoder allgemeiner Erb erkläretwie ferner der Adolph Freyherrvon ihme anerworbenen Gü-dieselben be= oder unbeweglichAg hiesiger Landesrechten zu ver-zu testiren bemächtiget gewesen;ung der erworbenen Güter derVoll⸗