Druckschrift 
3 (1762)
Entstehung
Seite
109
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109Stück.Monaten pro termino & prorogationeutswegen angesezt, mit dem Anhang,deme also nicht nachkommen wird,alsdann bey der in besagter Urthel de-cutorialien angehängten Poen endlichauch auf Gegentheils Anrufen, derExecution halber, ferner ergehenRecht ist. Dann ist allem wei-ingen nach zu Recht erkennt, daß wey-Es von T. in actis vorbrachtes Te-viel die Immobilar Erbschaft auchis betrift, für ohngültig zu erklären,statum intestati zu verweisen,lat zu condemniren seye, dasjenige,von besitzet, dermalen, jedoch an-Aussetzung der geschenkten Güter,en ab intestato mit den davon er-tzungen abzutretten.§. 4.emnach wurde von dem AppellatenRestitution nachgesuchet, immit-17tenJulii 1755. allem fernernorbringen nach zu Recht erkennt,der Pfachtgüter zu M. und F.Festitution abzuschlagen, und esder den 17ten Febr. 1730. pu-zu belassen, wie dann imglei-die Schenkung des Pfachts-null zu erklären, und Appellatsamt allen daraus erhobenendarzu, wie auch zu jezt be-nann=