Druckschrift 
3 (1762)
Entstehung
Seite
101
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101Stück.erwehnter geistlichen Jungfer gepflogenenshandel abgelassen, und darauf aus desF. Länderey, Garten und Wiesen sei-lung nachgesuchet; so wendeten die Erb-men des verlebten Nicolas B. da-ein, daß nicht nur der Franz R. wegeneſchehenen Verpfändung ſeines ganzengens die an den Johann F. habenderung seinem Bruder nicht übertragen kön-sondern auch bemeldter Johann F. seineh und Wiesen ihrem Vater bereits ver-hätte.Dahero dermalen zu untersu-den interveniirenden Erbgenahmencolas B. desfalls ein Vorzugsrecht zutomme.5.annter massen ist es eine annoch ohn-Rechtsfrage, ob ein Glaubiger,ganze Vermögen verpfändet wor-deren Glaubigeren aus bezahlten undenen Gelder, Kraft seines Pfand-fordern könne? Für dißmal willkeine academische Untersuchung anstel-an nur lediglich anführen, was davonvius de Pignor. Lib. IV. Cap. 6.(seynd dessen Worte) in negan-tam sum proclivior propter qua-venditionem numerorum & pe-eratae, quae est destinata permu-commerciis, quae turbari neces-G 3