Druckschrift 
3 (1762)
Entstehung
Seite
95
Einzelbild herunterladen
 

Stück.95belassen, sondern nachgehends fortge-die Taxatio durch Urthel erkennet, undar die Versteigerung zu verschiedenenfohlen worden. Einwelches ein ohn-Kennzeichen abgiebet, daß die Ab-er Hauptsumme anbefohlen, und folg-Zuerkennung geschehen seye; zuma-ansonst zu der Versteigerung ohnmög-schreiten können. Jedoch da dieenten ihrem eigenen Angeben nach denAdolph von W. nicht geerbet, auchtey vierten Theilen der strittigen GüterUrthel vom 7ten Nov. 1724 gänzlichssen worden; so ist all dasjenige, wasdegen Zuerkennung der Hauptsummevollen, eine wahre exceptio de jureAche denenselben keinesweges zu stat-kan.§. 10.daſſelbe iſt auch von der vierten undrede zu sagen, als welche darinn be-wegen nicht beygebracht werdenSchuldverschreibungen die Zahlungoder aber der Verlust dererchreibungen rechtsgnügig zu erweiſennemlich die Intervenienten desolph von W. Erben nicht abgeben,yst an den drey vierten Theilen derten Güter nach Vorschrift der ergan-ein einigen Theil zu nehmen haben;selben eine Vermuthung der Zah-lung