Druckschrift 
3 (1762)
Entstehung
Seite
73
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73Stück.selbigem, als correo debendi die be-Rthlr. wieder. Dieser wollte sichdarzu nicht anschicken, und also ge-beede darüber in gegenwärtige Rechts-welche nunmehro zu entscheiden ist.5.Beklagte stellet keinesweges in Abre-anfänglich für die ganze aufgenom-ame sich verbunden und verschriebenern er wendet nur dawider ein, daßangenommene abschlägliche Zahlunggetheilet, und er also vollkommendet worden. Ordentlicher Weise istfelt, und in3. Cod. de pactisverseben: Si creditores vestrosebiti admisisse quemquam vestrumrsona solventem probaveritis: adi-provinciae pro sua gravitate, netero exigatur, providebit. EsRechtssatz aber dahier um so wenigerals obangeführter massen die ab-Zahlung nicht dem Kläger, sondernen K. und Carl C. verfüget, undangenommen worden. Diese seyndſche durch Annehmung der halbenSchuld getheilet, welche den Be-er andern Halbschied losgesprochen,also die obige Rechtslehre entge-Falls sie wider den Beklagten han-delten.E 5