Siebendes72tige Güter dem Theodor K. zum angreiflichenUnterpfande gesetzet und verschrieben.§. 2.Nun hat zwar der eine Bruder Johann F.seinen Antheil, nemlich die Halbschied mit 4Rihlr. im Jahr 1752 abgeführet, und darüberauch von dem Jacoben K., welcher ein Bruderdes Theodor K. ist, eine Quittung erhalten.blunsTeodorder andere Bruder Peter F hingegen dieseines Antheils verzögert, und daher der Th.gienK. welcher wegen geleisteter Bürgschaft dem CarlC. die annoch rückständigen 400 Rthlr.müssen, denselben gerichtlich belanget.3.Hierauf klagte der Wilhelm S. widerPeter F. ebenfalls eine Schuldforderung220 Rthlr. ein, welches also zu einerstrittigkeit den Anlaß gabe. Bey dem Untehen.gerichte siegete zwar der Theodor K. obwurde selbigem das Vorzugsrecht zugestAls aber der Wilhelm S. davon anhevocirte; ſo wurde die erſtere Inſtanzurthehin reformiret, daß der ProvocantS. wegen seiner Forderung von 220 Rthlr.den ihme verschriebenen Unterpänden vorProvolich zu befriedigen, mithin demTheodor K. vorzuziehen seye.4wendete der unterlieg-SolchemnachTheodor K. sich zu dem Johann F., und
Einzelbild herunterladen
verfügbare Breiten