Druckschrift 
3 (1762)
Entstehung
Seite
69
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69Stück.geben, daß der Peter S. den Johann K.paarem Gelde befriediget; demnach sagetselbe aber ad interrog. 11., daß der Peterdreyßig Rthlr. theils bezahlet, unddafür einen Schein ausgestellet. So-derselbe ad interrog. 5. beurkunden,Johann K. sich den Eigenthum desausdrücklich vorbehalten, bis daranig Rthlr. bezahlet seyn würden. Da-bekennet er zugleich, bey Schliessungsches nicht gewesen, sondern diesen ih-zehends zu Ohren gekommen zu seyn.widerspricht sich dieser Zeuge nicht nurben, sondern führet auch sogar wahr-tige Umstände an; zumalen nach Aus-drittern Zeugens die Zahlung der fünf-inner sechs Wochen Zeit versprochen,zlich bekannten Rechten nach der Ei-nicht vorbehalten, sondern fides degeſtellet worden.8.lebrigens hat auch klagender Peter S. vor-zeugniß beygeleget, Kraft wessen dessenJohann beurkundet, daß gleichwie er im36 ein Pferd getauschet, immittels aberzahlen nicht im Stande gewesen,Bruder Peter das Geld abgeführet,dieserthalb seinem Bruder das PferdZubehöre für 80 Rthlr. wieder ver-hätte.Da nun der Kläger sothanesannoch bestättiget, und des EndesdenE 2