Druckschrift 
3 (1762)
Entstehung
Seite
68
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Sechstes68Rthlr. anfänglich vertauschet, und nachgehendszufolg seiner Bekänntnisse ad interrog. 11. vondem Peter S. nur dreyßig Rehlr. bekommenhabe. Wäre der Tausch völlig aufgehoben, unddas Pferd von neuem ꝺem Peter S. verkaufetworden; so würde der Ankäuffer auch mehr h.ben geben müssen; zumalen eines Theils dievon dem Johann K. ad instantiam interrog-dem11. vorgeschützte Gefahr, nemlich vonJohann S. nichts zu bekommen, nach aufhobenem Tausch nicht mehr obhanden walt-sondern der Johann K. sein Pferd so hoch hal-ten konnte, als er wollte, und selbiges in derThat werth ware. Andern Theils hat auch derferdPeter S. selbst angegeben, und gar durch denJohann K. erweisen wollen, daß er daszum theil, und zwar mit dreyßig Rthlr. bezahltJohannlet, den Ueberrest aber sein Bruder:selbst abgeführet hätte. Woraus sich also ganzklar veroffenbaret, daß klagender Peterdas Pferd von dem Johann K. nicht gekaufet-sondern demselben nur abschlägliche Zahlungverfüget habe. Nicht minder ist darausentnehmen, wie gott= und gewissenlos die bee-den Zeugen mit dem Eyde umgangen seyen.7.Jedoch will ich den Schluß noch nichtvölligfassen, sondern vorläufig einige Proben ansichteurten, welche die Zeugen der Unwahrheitüberzeugen. Anfänglich hat der zweytere