Stück.41solchem Vorgange, wie auch nachgeschlossener Sache die End=Urthelſtay 1755 dahin ausgeſprochen wor-wann vorläufig der Wilhelm P. ineines minderjährigen Bruders allesvornehmen zu wollen, das juramen-telæ abgelegt haben wird, derselbecuratorio nomine zu Rükforderungrsatz=Schillingen samt angewende-sten, und zahlten Lasten, nach Inn-in actis anliegenden Versatzbriefesdahingegen Kläger in die von lezte-an bis dahin aufgegangene Kostenertheilen ſeyen.ſolchem Rechtſpruche haben die Klä-provociret, und nach erhaltenenatt derer Beschwerden angeführet,ihro der wahre Kaufbrief vorgefun-sen Urbild aufzulegen erbietig, undge Urthel abzuändern, sodann dieZahlung der ruckstehenden hun-huldig zu erkennen wären. NachAuflegung ist das Urbild des Kauf-denen Appellaten zwar nicht erken-in von denenselben das Urbild deses ebenfalls vorgebracht, und da-den worden, daß der Versatz undkauf zu seiner Vollkommenheit ge-Mithin ist vor allem zu unter-her von diesen beeden Briefen derund welcher gelten müsse.§. 5.
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