Druckschrift 
3 (1762)
Entstehung
Seite
40
Einzelbild herunterladen
 

40Viertesselben Kindern verschiedenes eingewendet, in-dessen aber am 11ten Decemb. 1752 gesprochenworden, daß Beklagtinn, und deren Kinder,als viel derer großjährig, die 100 Rthlr. pro ra-tis cum residuo interesse sub poena distractio-nis hypothecae zu erstatten schuldig, den etwavorhandenen minderjährigen aber curator ad li-tem anzuordnen, demselben inspectio actorumzu verstatten, und zu Beybringung der habendenNothdurft Zeit von dreyen Wochen anzusetzenseyn.2.Statt dieser Urthel zu geleben, haben beklagte Wittib und derenselben Kinder vielmehr vorßstellet, daß die in dem Versatzbriefe vorbedungzwoͤlf Jahre nunmehro abgelauffen wärendahero die Schuldforderung aufkünden thäten,und ꝺeme gemäß die Kläger ihnen die zuRthlr. sich ertragende Versatzpfenningen,auch die verwendeten Baukosten, nicht weni-ger die bezahlte Steuren und Lasten, und endlichumdie Herrngelder und Erbungsgebührnissedenen Zinsen wieder geben und vergüten müs-§. 3.Da nun die Kläger sich hierauf nicht äuſ-sern wollten, sondern bey der auserwonnenenUrthel ohnabwendig beharreten; so ist denen-selben durch die am 8ten April 1754 eröfneteBeyurthel über die von Seiten derer Beklagten beschehene Aufkündung des Versatzes sichEinwendens ohngehindert zu erklären aufs