Druckschrift 
3 (1762)
Entstehung
Seite
32
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Drittes32meldet: Vel maxime inter germanos obtinebant pacta adquisitiva non modo inter illu-Ea veroVelstres, sed inter plebejos quoque.duorum generum fuisse comperio.enim possessor inter vivos in aliquem transserebat haereditatem, alimenta sibi stipula-eandemtus, vel servata sibi possessione,post mortem demum ad alterum rediturampollicebatur. Und wovonLEYSERUS ad π. Spec. 43. med. 4.einen ganz gleichen, ja ich kan sagen, eben den ne-lichen Fall mit folgenden Worten anfuͤhret.dieweil in viel berühmtem Instrumentogentlich ein pactum successorium enthaltist, worinnen Nicolaus Picht gegen Cath.rinen Pichtin wegen ꝺes von ihr erhaltenallenHauses sich perreversiret, solchen Revers auchnicht absonderlich, sondern, wie ausUmständen erscheinet, kraft gegenwärtigInstruments in Beyseyn der unterschrieben.Zeugen ausgestellet, und vermittelst selbstseine ganze Erbschaft der Pichtin Kinderunghinterlassen versprochen, dergleichensuccessoria denn in ganz Teutschland seynd, und denenjenigen, so sich darinnenden, eben das Recht, welches ein eingesetztesErbe aus dem Testamente hat, geben,ctum" mag die Beylage sub A. zwar nicht alskommenes Testament, jedoch als einsuccessorium bestehen-§.4