Druckschrift 
3 (1762)
Entstehung
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Vorrede.Und nachmals über uns ein gottlos Zeter! schreyn;sowolso hat die obsiegende Partheyvonals der vorige UrthelsverfasserObernem vernünftigen und billigenrichter anzuhoffen, daß er durch derleiirretenLästerzungen sich nicht bereden, nochmachen lassen, sondern vielmehrFrevler nach denen Gesetzen richten undbestrafen werde; zumalen ordentlichWeise von einem Oberrichter nichtvermuthen, daß er die vorige Urtheilblos darum anzapfen, und noch darzdervorhin obgesiegt habende TheilKosten, wie auch in die Strafefrevelmüthigen Rechtenden verdammesolle, weilen die Entscheidungs-durch den Druk bereits seynd kundmachet worden. Gesezt aber auchgeschähe dieses, so gehorete solcherunter die ohngewöhnlichen undmen, wornach bekannter Dinges keinenbeyMaasregeln zu nehmen seynd.wird kein Vernünftiger der neidOhnbilligkeit halber die Entscheidungnochgründe geringer schätzen,Spruch annehmen, dessen Bewegunggründe er mit dem sechsten Sinnebegreiffen kan.