Vorrede.Sodann ist von dem dritten die An-rinnerung geschehen, daß ich vergessenhätte, einem jeden Rechtshandel bey-zen, wie und welchergestalten der-entschieden seye. Es scheinet wohl,Freund muß noch ein grosser Lieb-der sogenannten Präjudicien seyn.angegen bin der gänzlichen Mey-gewesen, daß Deckherr (*) dieänglichkeit und Schwäche derercien in aller Völle schon ange-und bey unsern aufgeklärten Zei-jeglicher die alten VorurtheileKopf längstens verbannet hät-nun aber obige Anerinnerungerzeuget, daß der alte Sauer-och bey einigen geire; so willlossem Mitleiden einer bereitsergessenen Sache wiederum ge-und die von Deckherr angeführtedurch einige fernere zu allemse bestättigen. Entweder seyndgetheilten Entscheidungsgründeund, oder nicht. Seynd sie es nicht;auch ein Vernünftiger in blossemdes beygesezten Vorurtheils,judicii dieselben um so wenigerauf-Vindiciis Tit. II. Num. 24.
Einzelbild herunterladen
verfügbare Breiten