Vorrede.rereJahrehangen bleiben. Ueber-kan ich auch keine vernünftige Ur-ache beausfündigen, warum man aushielſezlichen und einſeitigen Entſchei-gsgründen so grosses Geheimnißhensolle.Ist die unterliegendeso weise und glüklich, daß sieandern Instanz die vorigeneidungsgründe grundlich wider-und rechtlich umstossen könne,der obsiegende Theil und derUrthelsverfasser nicht nur alsten, sondern schon, als vernünfti-sen so viele Tugend= und Gerech-liebe besitzen, daß sie mehr under nach der Verbesserung des ge-nen Unrechtes, als nach der Be-ang des ertheilt= und erhaltenenpruches sich sehnen. Sollte hin-die unterliegende Parthey auf dieeidungsgründe loszuſpeyen freve-(wie der Schlesische Poet (mit verdorbenen Augenleumdung, Groll und Gift, aus un-srer Dinte saugen,Und*) bey den vernünftigen Tadlerinnen angezogener Stelle.
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