Druckschrift 
3 (1762)
Entstehung
Einzelbild herunterladen
 

Vorrede.herr von Cramer, seinen WezlarischenNebenstunden die bey dem Cammer-eingerichte entschiedene Rechtshändelverleibe, wann wider die Urthel gleigdievon der unterliegenden Parthey,Revision, oder Restitution gebetten,und sothane Instanz noch nicht erledigget ist. Ich habe also das Beyspielnes Mannes für mich, welcher so grosseEigenschaften und so tiefe Einsichtensitzet, daß demselben eine Uebereilunganzudichten, auch so gar die allerohverschämteste und dummeste Lästerkaufivel-sich kaum unterfangen wird. Undandern Theils die Rechtshändel,undche noch nicht völlig entschiedenDrucke zu übergeben übereilendohnerlaubt seyn sollte, würde alswohl jemand in seinem Leben Rech-händel beschreiben dürfen? würdediese nicht vielmehr denen Drittungkeln als ein Geschlechts=Fideicodaßüberlassen müssen, zumalen die tägErfahrniß zur Genüge bezeuget,schier wider die mehristen Urtheln Ne-hen /mittel ergriffen werden, und dieuchchen bey einigen Gerichtshöfenrerezwanzig, dreyßig, ja hundert und