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1,1 (1925) Mittelalter
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359
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Der mythische und der geschichtliche Walther 359

geschweige ein anderer Reichsfürst, einen Zirkel, d. h. einengoldenen Stirnreif, Das einzige Zeugnis, das man dafür anführenkonnte, war das angebliche größere Privileg für das HerzogtumÖsterreich, datiert vom Jahre 1156: aber dieses Privileg ist eineFälschung des 14. Jahrhunderts 1 ). Man hat also nicht zu über'setzendie Fürsten sind zumächtig" (oder garzustolz")» sondern:die Zirkel sind zu hoch, zu erhaben". Das ist ganz sinnlich vomDichter gedacht, ganz im Einklang mit den heraldischenLehren der staufischen Reichskanzlei.

Das Abzeichen der abendländischen Könige ist der offeneKronreif (circulus): einen solchen trugen die französischen undenglischen Könige ebenso wie der König von Dänemark und derKönig von Röhmen. Die Krone dagegen des römischen Kaisersenthielt außer dem Diadem, das sich um die Stirn legt, einenRogen, der sich von vorn nach hinten über den Scheitel wölbt,früher statt dessen ein gekreuztes Rogenpaar. Das läßt sichaus den Kaiserporträts verschiedener Miniaturhandschriften,aus den Kaiserdarstellungen auf den deutschen Thronsiegeln,aus den Kaisermünzen, endlich auch aus einzelnen historischenZeugnissen mit voller Sicherheit feststellen*).

Die nationale Rivalität, der imperialistische Ehrgeizder drei großen abendländischen Könige bemächtigte sich aberauch dieses Symbols. Seit dem Auftreten der Staufer, seitdemder antike Regriff des Imperium Romanum, unter dem Ein-fluß der neu erblühenden Studien des alten römischen Rechtsauf der Universität Rologna, wieder stärker betont und als

J ) Die bildlichen Darstellungen Ottos II. von Brandenburg (1181bis 1205) und Albrechts II. von Brandenburg (12041220) in der BerlinerSiegesallee, die diesen Markgrafen um ihre Kopfbedeckung einen Kronen-reif (Zirkel) mit Lilien- und Knopfornamenten legen, enthalten also, wieübrigens auch in der Behandlung der Gürtel, Anachronismen: sie setzendurchaus ungeschichtlich Insignien des 14. Jahrhunderts um zwei Jahr-hunderte zu früh an, möglicherweise durch alte, aber nicht gleichzeitigeAbbildungen verführt.

*) Vgl. dazu meine Abhandlung, 'Zum zweiten BeichsspruchWalthers von der Vogerweide', Sitzungsberichte der Berliner Akademieder Wissenschaften 1902, 24. Juli, S. 897903 und mein Buch'Rienzo und die geistige Wandlung seiner Zeit' (Vom Mittelalter zurReformation Bd. II, 1), Berlin, Weidmannsche Buchhandlung 1913,S. 170 ff. 234240. Gegenüber erhobenen Zweifeln verweise ichnamentlich auf S. 234 f. (zweite Hälfte der Fußnote) und S. 238 f.(Zeugnis des Petrus Comestor).

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