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Literatur und Kunst des Mittelalters
sie ihn in Deutschland und fast mehr noch in Italien: in Rom,in Bologna, in Siena, in Sutri. Dazu gesellen sich die Lotter-pfaffen, d. h. die vagierenden Kleriker, die dichtenden Vaganten.Deutsche, Italiener, Franzosen, selbst Griechen befinden sichin dieser bunten Versammlung wandernder Poeten und Künstler.Ihnen allen spendet des Bischofs stets wohlversehene und offeneReisekasse. Diese Leutchen kommen angeflogen wie die Mottezum Licht, aber sie verbrennen nicht darin: mit gefüllten Taschenflattern sie wieder von dannen.
Ist nun auch das für Walthers Pelzrock bestimmte Ge-schenk nur eine solche zufällige gelegentliche Spende, ent-sprungen bloß einer plötzlichen Eingebung, einem armen Teufel,der ein paar Tage mitzieht und dann wieder das Weite sucht,vor der Kälte zu schützen? Oder deutet es vielmehr auf einedauerndere, geregeltere Beziehung?
Wenn mittelalterliche Fürsten reichlich Gaben austeilten,so verfuhren sie dabei keineswegs so ziellos und launenhaft,wie moderne Leser mittelhochdeutscher Dichtungen das wohlinsgemein annehmen. Diese Freigebigkeit beruht überwiegendauf alten gewohnheitsrechtlichen Bestimmungen einer Kultur-periode, die soeben die ersten Schritte von der Naturalwirtschaftzur Geldwirtschaft gemacht hat und noch mitten im Prozeß desÜbergangs von jener zu dieser begriffen ist. Noch wird alleBesoldung bemessen als Ablösung und Umwandlung einermateriellen Leistung. Die Lieferung von Pelzwerk ist einebestimmte Form der naturalwirtschaftlichen Löhnung vonDienstmannen, d. h. der zum persönlichen Hof- oder Kriegs-dienst verpflichteten Eigenleute eines Fürsten. Wer unter ihnenkein Lehngut von seinem Herrn als Äquivalent erhalten hatte,war nur auf Zeit und Kündigung verpflichtet, bei ihm auszu-harren: vier Wochen bis zu einem Jahre. Erhielt er auch dannnoch kein Dienstgut, so stand es in seinem Belieben, ob er weiterdienen oder den Dienst aufkündigen und sich einen neuen Herrnsuchen wollte. Während der Ausübung persönlichen Hof- oderKriegsdienstes erhielt jeder Dienstmann vom Herrn den Lebens-unterhalt und gelegentlich auch Geschenke. Gesetzlich vor-geschrieben und fest geregelt, an bestimmte Termine geknüpftwaren diese Geschenke im unbelehnten Dienst. Am ersten hohenFesttage seines Dienstjahres — das war ein verbreitetes Recht —bekam der ohne Lohn Dienende ein Geschenk in Pelzwerk.