Der Longinus-Speer in eschatologisc hem Lichte 235
ihrem gesamten Gut Eigentum des Reiches oder des an seineStelle getretenen Machthabers seien, mithin ihr Leben wie ihrBesitz nur vom freien Ermessen ihres christlichen Gebieters ab-hänge und ihnen selbst nur auf Widerruf der Nießbrauch davonzustehe. So liegt denn der Gedanke der völligen Konfiskationdes Judenvermögens im 14. Jahrhundert überall in der Luft.Selbst im judenfreundlichen Kastilien, bereits unter dem KönigAlfonso XI., der jüdischen Beamten und Günstlingen so bereit-willig seinen Hof öffnete, war einmal, als der Maurenkönig dasLand mit Krieg überzog und Geld für die Verteidigung fehlte,der Vorschlag aufgetaucht, die Reichtümer der Juden einzu-ziehen und sie selbst fortzujagen 1 ). Das hatte damals zwar derWiderstand im Rate des Königs und innerhalb der höchstenGeistlichkeit noch abgewendet, aber die Sicherheit der Judenwar auch in Kastilien unterwühlt und ihnen bis zur grausamstenVernichtung nur noch kurze Frist gelassen.
IV.
In Deutschland zog sich schon vorher das Unwetter zu-sammen, das die wirtschaftliche Existenz der Juden in ihrerGrundfeste erschüttern sollte. Zwischen den Städten und derReichsgewalt bestand in der finanziellen Ausbeutung des Juden-schutzes und der Kammerknechtschaft eine ebenso leidenschaft-liche wie unsaubere Rivalität. Solange beide Mächte gegeneinander arbeiteten, gelang es der fügsamen und schlauen Ge-schicklichkeit der Juden wohl, sich mit erträglichen Opferndurchzuwinden und dem äußersten Verlust zu entgehen. Anderswurde das, als die beiden Rivalen sich gegen die Juden ver-bündeten.
Wir können diese Entwicklung in Nürnberg, Regensburg,Augsburg, Nördlingen schon unter der Regierung Karls IV.,etwa seit 1352, verfolgen. Es ist ein wüstes Feilschen und Schie-ben der Rechte und Erträgnisse des Judenschutzes und Juden-zinses zwischen König, Landesfürsten und Stadtgemeinden*).Aber die entscheidende unheilvolle Wendung brachten erst dieJahre 1383 und 1384.
y ) Graetz, Gesch. d. Juden 7, S. 294f.
*) Vgl. Emil Werunsky, Geschichte Kaiser Karls IV., Bd. 2,Innsbruck 1882, S. 239-283.