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1,1 (1925) Mittelalter
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Der Longinus-Speer in eschatologischem Lichte 223

sönliche Rechte, nicht lediglich von der Willkür des Kaisersabhängig. Hießen doch auch die christlichen Diener des Kaisersund des Erzbischofs von Mainz in Frankfurt gleichfalls Kammer-knechte 1 ). Und es fehlt nicht an Äußerungen und Maßnahmender staufischen Kaiser, die darauf hindeuten, daß sie dieseKammerknechtschaft der Juden als Ausfluß der idealen Pflichtendes kaiserlichen Amts betrachteten, darin ein Mittel zu wirk-licher Toleranz und Gerechtigkeit erblickten, ja sich nach derimperialistischen Theorie des Kaisertums, die sie sich ange-eignet hatten, berufen glaubten, für die Gesamtheit aller Judenin der ganzen Welt als Friedensschützer einzustehen. Demgemäßgewährt der Schwabenspiegel den Juden, obgleich sie im all-gemeinen Waffen nicht tragen sollen, doch das Recht auf ge-richtlichen Zweikampf 2 ). Ebenso stimmt dazu jene wunderlicheGeschichte, die 1288 im Elsaß umlief und jedesfalls geglaubtwurde, König Rudolf von Habsburg sei zugunsten der wegenErmordung des sogenannten guten Wernher verfolgten Judenvon Boppard und Oberwesel eingeschritten und habe nach Emp-fang von 20000 Mark den Mainzer Erzbischof von der Kanzelverkünden lassen, daß der Leichnam jenes 'von einigen ein-fältigen Christen als Heiliger verehrten Wernher' in Wahrheitvielmehr verdiene, verbrannt und seine Asche zerstreut zu wer-den, und bei dieser Predigt hätten mehr denn 500 bewaffneteJuden den Erzbischof gegen etwaige Widersetzlichkeit derChristen geschützt 3 ).

Und nun vergegenwärtige man sich die überraschend viel-fältige Berührung der deutschen Juden mit der höfisch-ritter-lichen Dichtung, ihre Teilnahme an der literarischen Produktionin deutscher Sprache, deren Umfang und Stärke erst die neuereForschung erkannt hat, künftige Untersuchung vielleicht nochheller beleuchten wird. Man gedenke des jüdischen Spruch-

*) Otto Stobbe, Die Juden in Deutschland während desMittelalters, Braunschweig 1866, S. 13f. Über die allmähliche Ent-wicklung der Kammerknechtschaft vgl. J. Aronius und AlbertDresdner, Regesten zur Geschichte der Juden im fränkischen unddeutschen Reiche bis zum Jahre 1273, Berlin 1902und G. Caro , Sozial-und Wirtschaftsgeschichte der Juden, Bd. 1, S. 396404.

2 ) Schwabenspiegel Kap. 214, § 5, Gengier S. 175: Wil aber eincristen man, ez muz ein iude mit im kemphen.

3 ) Chronicon Colmariense a. 1288, ed. Jaffe, Monumenta Ger-maniae Script. Bd. 17 [1861], S. 255, Z. 2749.