Der Lo nginus-Sp eer in esc hatologischem Lichte 221
und Ländern warihr Verhältnis zum Waff engebrauch verschieden.König Heinrich IV. hatte in der Zeit höchster Not, da seineKrone unter dem Abfall der Fürsten und dem Aufstand dersächsischen Bauern wankte, bei der durch Handel und Ge-werbe reichen Bürgerschaft von Worms, die sich gegen ihrendem König feindlichen Bischof erhob, nachdrücklichen Bei-stand gefunden. Mit Gut und Blut hatte die rheinische Stadtihre Treue bewährt. Er dankte es ihr durch eine Zollbefreiung, inder die Judei et coeteri Wormatienses ihren Lohn finden sollten.
Das damals für die Wormser Judenschaft erlassene Privilegkennen wir nur aus Wiederholungen durch Kaiser Friedrich I.und Friedrich IL Im Verein mit den bischöflichen und könig-lichen Freiheitsbriefen für die Speierer Juden von 1084 und 1090lehrt es, daß die Juden dieser rheinischen Städte damals anmilitärischen Leistungen und Pflichten teilnahmen, daß sieim Verteidigungs- und Wachdienst sehr wohl die Waffen führendurften und zu führen bereit waren. Bei den Hof- und Heer-fahrten des Stadtherrn lag ihnen damals wohl eine Art persön-licher Dienst ob. Gegen die fanatisierten Wallfahrerhordendes ersten und zweiten Kreuzzugs, die mordend und plünderndwider die Juden wüteten, haben diese sich mit Panzer undschwertumgürtet zur Wehr gesetzt und die ihnen als Asyleingeräumten bischöflichen und königlichen Burgen bewaffnetverteidigt 1 ).
Als dann 1157 Kaiser Friedrich Barbarossa das alte Privilegfür die Wormser Juden neu bekräftigt und auf ihre „Genossen"erweitert, die Juden dabei als Zubehör „unserer (d. h. der kaiser-lichen) Kammer" erklärt und so ihnen gegenüber das Steuer-recht, aber auch die Schutzpflicht des Königs in Anspruch ge-nommen, als dann 1236 Friedrich II. dieses Verhältnis zur„Kammerknechtschaft" verschärft und auf die Gesamtheitder Juden ausgedehnt hatte 2 ), bekam die alte Bechtsanschau-
*) Vgl. H. G r a e t z , Geschichte der Juden 3 , 6. Bd. Leipzig, Osk.Leiner, 1894, S. 731. 150; Georg Caro, Sozial- und Wirtschafts-geschichte der Juden im Mittelalter und [in] der Neuzeit, Leipzig,Gust. Fock 1908, S 171—173. 177f. 477; 229. 4841. .
2 ) Ausgewählte Urkunden zur Erläuterung der Verfassungs-geschichte Deutschlands im Mittelalter hrsg. von Wilh. Altmann undErnst Bernheim 4 , Berlin, Weidmann, 1909, S. 170ff. 175ff., dazuRieh. Schröder, Lehrb. d. deutschen Rechtsgesch. 5 , (1907), S.478[6. Aufl.,1 919, S. 507].