Der Lo nginus-Spee r in eschato logisc hem Lichte 219
I.
Voran stehe ein altes Zeugnis für ein Turnier der Juden inDeutschland. Es führt in die Regierungszeit König Wenzels:in eine für die soziale und politische Stellung der Juden kritischeEpoche. Und es kommt aus gut bürgerlichen Kreisen Magde-burgs, des alten Mittelpunkts der deutschen Rechtsschöpfungund Rechtsprechung. Überliefert ist es zum Jahre 1384 in derersten Fortsetzung der wertvollen Magdeburger Schöppen-chronik.
„Im jar 1384 in der fasten hadden die Juden einen hoffzu Weissenfeis und stachen und tornirten da. doder hoff zerginge, do wurden die frembden Juden auf irher heim-fart verhalten von Claws von Trote und Koler von Krosick undnhamen ihne gros gut. — Im selven jare wart auch das juden-dorf vor der stadt Magdb. ausgepucht und geplündert, und dieJuden wurden fluchtig, dis geschähe umb des Sterbens willen,das die zeit zuvor gewesen war. das legte man den Juden zu dassie des ursach sein sollten, es wart ein gros gutt da genhomenvon des bischoves mannen, darnach über ein jar langten die Judenbei dem bischove an, das sie mochten das judendorff wider be-wonen. darumb gaben sie dem bischove 100 und den bürgeren zuMagdb. 500 mark 1 ).' 1
Mit wenig Strichen ein erschöpfendes Bild der furchtbarenLage des damaligen Judentums. Es ist das Zeitalter des großenSterbens, der immer sich erneuernden Pestepidemien. Dieblinde Volkswut sieht in den Juden die Brunnenvergifter undUrheber. Und Hoch und Niedrig stützt darauf eine Art vonRecht, diese verhaßten Schädlinge auszuplündern. Der Herrvon Trotha bei Gibichenstein, unweit Halle, tat es als Wege-lagerer. Die Mannen des Magdeburger Erzbischofs beraubtenund zerstörten das Judendorf bei Magdeburg. Und die Bürger-schaft und der geistliche Oberhirt nehmen dann ein Jahr später
J ) Die Chroniken der deutschen Städte vom 14. bis ins 16. Jahr-hundert: Magdeburg, 1. Band, Leipzig 1869, Magdeburger Schöppen-chronik hrsg. von Karl Janicke, Buch III, S. 287. Über die Person desVerlassers dieses Teils s. Janicke, Einleitung S. XXIII f., über Alterund Niederschrift der hochdeutschen Übersetzung im MagdeburgerCodex XII, fol. 69 (a) und die Person ihres Verfassers ebd. S. XLV, überseine Quellen ebd. S. XLIX.
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