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Denkschrift zur Hundertjahrfeier der Stadt Mülheim an der Ruhr 1908
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zwangen hierdurch die Herrschaft, ihnen die Zehntkohlen zu einem sehr billigen Preise(1851—53 bezahlten z. B. Wiesche und Sellerbeck 9 Pfg. pro Scheffel) zu überlassen.Nachdem aber 1852 die Klage des Fiskus wegen Wiedereinlösung des KirchspielsMülheim auf Grund der Verjährung des Besitzstandes endgültig abgewiesen, undderselbe nicht geneigt war, die Herrschaft Broich mit Opfern zu erwerben, ging dieherrschaftliche Nachlaßmasse dazu über, den Kohlenzehnten zu veräußern. Zwarsuchten die Mülheimer, und mit Erfolg, den König Friedrich Wilhelm IV. als Urenkelihrer letzten Fürstin, der Mutter des Prinzen Georg, persönlich für den Ankauf derHerrschaft zu interessieren; bevor man jedoch in Berlin zu einem festen Entschlußgelangt war, hatten die Herren Max Troost und Heinrich Coupienne durch Vertragvom 18. Oktober 1854 den Zehnten vom 1, Januar 1855 ab für 350000 Taler erworben.Zur Ausbeutung desselben bildete sich die Mülheimer Zehntgesellschaft,welche sofort die Zechen ver. Wiesche (samt Jean Paul und Anna Gertrud) undConcordia II gegen bedeutende Ablösungssummen aus ihrer Zehntpflicht entließ undnach manchen Streitigkeiten mit den übrigen Gruben Verträge dahin abschloß, daßdieselben 5—572 0 / 0 des Brutto-Ertrages zahlten.

Als der Staat 1861 die fiskalischen Bergwerksabgaben bedeutend ermäßigte,wandten sich die Mülheimer Gewerken 1862 an die Kammern mit der Bitte, dasZehntrecht anzukaufen und ihre Gruben in Bezug auf die Besteuerung den übrigenLandesteilen gleichzustellen. Die hierauf eingeleiteten Unterhandlungen in denJahren 1863—1866 führten dahin, daß die Zehntgesellschaft für die Ablösung dernoch zehntpflichtigen Gruben die Summe von 590000 Tlr. forderte. Hierzu sollteder Staat pp. 120000 Tlr. beitragen, als 25fachen Betrag der einprozentigen Berg-werkssteuer, jedoch 14 Jahre lang auf diese Steuer, welche während dieser Zeitfür Rechnung der betreffenden Grube zur Ablösung der Forderung der Zehnt-gesellschaft erhoben werden sollte, verzichten, sodaß erst nach Ablauf dieser 14 Jahredie Gruben die vollen Bergwerksabgaben an den Staat mit 2% der Brutto-Einnahmeentrichteten. Die Zechen Roland und Hammelsbeck (Humboldt) traten indessenganz von der Ablösung zurück; Alstaden, ver. Sellerbeck und ver. Rosenblumendellehielten es für zweckmäßiger, sich ohne Hülfe des Staates gegen feste Summenabzulösen, und vereinfachte sich zuletzt die Angelegenheit dahin, daß letzterer nurdie Zehntpflicht der 31 fristenden Gruben gegen den auf letztere fallenden Preisvon 29451 Tlr. 21 Sgr. 7 Pfg. übernehmen sollte. Der Handelsminister lehnte diesjedoch unter dem 8. Juli 1867 definitiv ab, umsomehr, als die zunächst beteiligtenBergwerksbesitzer der Sache nur eine sehr geringe Teilnahme geschenkt hätten.

Im Laufe der Zeit haben auch die übrigen Zechen den Zehnten abgekauft,sodaß alles in allem die Zehntgesellschaft außer dem bereits erhobenen Zehnten anAbfindungen erhalten hat von

1. Wiesche ................ M. 309000 —

2. Concordia ................„ unbekannt

3. Alstaden ................„ 435000— '

4. ver. Sellerbeck nach 1857......... „ 1000000 —

5. Rosenblumendelle ......'...... „ 325000,—

6. Roland ................. „ 2500000 —

7. Humboldt 1896 (der größte Teil in Essen ist frei) „ 30000 —

Mit dem Zehnten belastet sind noch die nicht in Förderung stehenden GrubenHollenberg und Darmstadt u. a. Daß die Zehntgesellschaft tatsächlich den Zehntenin natura erhoben hat, zeigt ein zum Lagern der Zehntkohlen bestimmtes Grundstück

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